Lokale Gebühren - Aufenthaltsgebühr

Diese Gebühr ist in der Regel von Personen zu entrichten, die nicht in der Gemeinde gemeldet sind und sich nicht länger als 60 aufeinanderfolgende Kalendertage gegen Entgelt bei einem einzelnen Anbieter in der Gemeinde aufhalten. Die Grundlage für die Aufenthaltsgebühr ist die Anzahl der Aufenthaltstage mit Ausnahme des Tages, an dem der Aufenthalt beginnt. Die Höhe der Aufenthaltsgebühr beträgt maximal 50 CZK. Es wird empfohlen, die konkrete Höhe der Gebühr bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen. Der Zahler der Aufenthaltsgebühr ist der Anbieter des bezahlten Aufenthalts, der verpflichtet ist, die Gebühr vom Zahler - der untergebrachten Person - einzuziehen. Der Beherberger ist außerdem verpflichtet, ein Buch in Papierform oder elektronisch zu führen, in dem er das Datum des Beginns und des Endes des Aufenthalts, den Vor- und Nachnamen der untergebrachten Person und die Adresse des Aufenthaltsorts oder eines ähnlichen Ortes im Ausland, das Geburtsdatum, die Nummer und die Art des Personalausweises der untergebrachten Person sowie die Höhe der eingezogenen Gebühr oder den Grund für die Befreiung von der Gebühr festhält. Die Eintragungen in diesem Buch müssen korrekt, vollständig, schlüssig, übersichtlich, nachvollziehbar, in einer die Dauerhaftigkeit der Eintragungen gewährleistenden Weise und in chronologischer Reihenfolge vorgenommen werden. Es ist immer ratsam, sich bei der zuständigen Gemeindebehörde oder einer anderen zuständigen örtlichen Behörde zu erkundigen, ob die Pflicht zur Entrichtung von lokalen Gebühren entstanden ist.
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