Wie werden die Einnahmen aus der Grundstücksvermietung besteuert?

Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
die meisten Einkünfte in der Tschechischen Republik sind steuerpflichtig, also müssen Sie auch Ihre Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken versteuern. Wir haben einen vereinfachten Leitfaden erstellt, wie Sie dies tun können. Es ist überhaupt nicht kompliziert.

Unternehmer-Selbstständiger wendet folgende Pauschale an:
Da Sie eine Aufwandspauschale geltend machen, können Sie unsere Provisionsrechnungen ignorieren. Das Einkommen für Einkommenssteuerzwecke ist der Gesamtbetrag der Mietkosten, der unsere Vermittlungsprovision enthält. Daher ist der Aufwand für Sie nicht unsere Rechnung, sondern die Aufwandspauschale.

Ein Unternehmer, der tatsächliche Aufwendungen geltend macht:
Sie ziehen unsere Provision von Ihren gesamten Mieteinnahmen ab. Aufwand sind also die von uns an Sie ausgestellten Rechnungen. Sie müssen also den Betrag versteuern, der auf Ihrem Konto eingegangen ist.

Unternehmer - MwSt.-Zahler:
Das Gleiche wie oben. Was die Mehrwertsteuer betrifft, so handelt es sich um eine Vermietung von Grundstücken an Privatpersonen, die von der Mehrwertsteuer befreit ist, und zwar ohne den Anspruch auf den Abzug, und in Zeile 50 der Mehrwertsteuererklärung ausgewiesen wird.

Nicht-Unternehmer, natürliche Person:
Für die Einkommensteuer wird immer der gesamte Mietbetrag, d.h. der gutgeschriebene Betrag + Provision berechnet. Es handelt sich um Einkünfte nach § 9 des Einkommensteuergesetzes. Hier kann das Einkommen steuerfrei sein: a) Wenn Sie andere Einkünfte haben, sind die Mieteinnahmen (ohne Abzug unserer Provision) bis zu 6.000 CZK pro Jahr steuerfrei. b) Wenn Ihr Gesamteinkommen im Jahr weniger als 15.000 CZK beträgt, müssen Sie keine Steuererklärung abgeben.
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