PRODUKTBEDINGUNGEN FÜR DIE GRUNDSTÜCKSVERMIETUNG

1.GRUNDSTÜCK UND SEIN ANGEBOT

1.1.Der Anbieter bietet das Grundstück auf dem Portal auf elektronischem Wege an, indem er die Informationen über das Grundstück in das entsprechende Formular in seinem Benutzerkonto einträgt und diese Informationen durch Klicken auf die Schaltfläche „Anbieten" an den Betreiber sendet. Die Informationen über das Grundstück umfassen auch das Hochladen von Fotografien des Grundstücks, wobei der Anbieter durch die Abgabe des Angebots des Grundstücks den Betreiber ausdrücklich ermächtigt, die Fotografien für die Zwecke der von ihm erbrachten Dienstleistungen während der gesamten Dauer des Benutzerkontenvertrags zu verwenden.
1.2.Falls der Anbieter nur einen Teil des Grundstücks zur vorübergehenden Nutzung anbietet (d.h. typischerweise in Fällen, in denen die Kapazität der Interessenten größer als eins ist), gibt er im Angebot des Grundstücks auch die einzelnen Teile des Grundstücks an (z.B. mittels einer Orientierungskarte); dies gilt nicht in Fällen, in denen das Grundstück im Modus C gemäß Art. 2.5 dieser Produktbedingungen angeboten wird. Zur Vermeidung von Zweifeln ist der Anbieter jedoch auch in diesem Fall für die ordnungsgemäße Erfüllung aller im Zusammenhang mit diesem Grundstück abgeschlossenen Mietverträge verantwortlich.
1.3.Im Falle einer Änderung der vom Anbieter im Angebotsformular für das Grundstück (Art. 1.1) angegebenen Informationen über das Grundstück ist der Anbieter verpflichtet, die Informationen über das Grundstück unverzüglich zu aktualisieren. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung gilt als wesentlicher Verstoß gegen die Verpflichtungen des Anbieters.
1.4.Der Anbieter ist nur berechtigt, auf dem Portal Grundstücke zur vorübergehenden Nutzung gegen Entgelt anzubieten, die geeignet sind, Gegenstand eines Grundstücksmietvertrags zu sein, und deren Nutzung durch den Interessenten für den vereinbarten Zweck (Camping) nichts im Wege steht. Der Anbieter erklärt in diesem Zusammenhang insbesondere, dass:
1.4.1.das Grundstück in seinem Eigentum steht oder er ein anderes Nutzungsrecht am Grundstück hat (z.B. einen Mietvertrag usw.);
1.4.2.der Bereitstellung des Grundstücks zur vorübergehenden Nutzung gegen Entgelt keine rechtlichen oder sonstigen Vorschriften noch eine vertragliche oder sonstige Vereinbarung mit einem Dritten oder ein Recht eines Dritten entgegenstehen;
1.4.3.das Grundstück zum Camping geeignet ist, wobei das Camping auf dem Grundstück kein erhöhtes Risiko von Personenschäden oder Sachschäden darstellt, insbesondere aufgrund des schlechten Zustands des Grundstücks oder angrenzender Immobilien;
1.4.4.dem Camping auf dem Grundstück keine rechtlichen oder sonstigen Vorschriften noch eine vertragliche oder sonstige Vereinbarung mit einem Dritten oder ein Recht eines Dritten entgegenstehen;
1.4.5.das Grundstück geeignet ist, Gegenstand eines Mietvertrags zu sein; und
1.4.6.der Anbieter über alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen verfügt, die für die Vermietung von Grundstücken erforderlich sind.
1.5.Falls sich eine der oben genannten Erklärungen des Anbieters als unwahr herausstellt, stellt dies einen groben Verstoß gegen die Verpflichtungen des Anbieters aus dem Benutzerkontenvertrag dar.
1.6.Für die Auswahl des Grundstücks für das Angebot auf dem Portal ist ausschließlich der Anbieter auf eigene Verantwortung zuständig. Dies berührt nicht die Rechte des Betreibers gemäß Art. 1.7 und 1.8 dieser Produktbedingungen.
1.7.Der Betreiber ist nicht verpflichtet, das Angebot des Grundstücks zur Veröffentlichung auf dem Portal anzunehmen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, endgültig zu entscheiden, welches Grundstück auf dem Portal veröffentlicht wird und das Grundstück nicht auf dem Portal zu veröffentlichen, und zwar in den in Art. 4.5 der Geschäftsbedingungen festgelegten Fällen.
1.8.Der Betreiber behält sich das Recht vor, jedes Angebot eines Grundstücks vom Portal zu entfernen, und zwar in den in Art. 4.5 der Geschäftsbedingungen festgelegten Fällen.

2.ANGEBOTSMODI

2.1.Bei der Eingabe eines Grundstücksangebots gemäß Art. 1.1 wird das Grundstück automatisch im Modus Exklusive Partnerschaft gemäß Art. 2.3 dieser Produktbedingungen angeboten. Der Anbieter kann anschließend manuell beim Betreiber eine Änderung des Angebotsmodus gemäß diesem Artikel 2 dieser Produktbedingungen beantragen.
2.2.Der Anbieter kann innerhalb seines Benutzerkontos eine Änderung des bei der Eingabe des Grundstücksangebots gewählten Modus beantragen, und zwar einmal alle 3 Monate. In einem solchen Fall wird die Änderung des Modus 14 Tage nach dem Datum der Antragstellung durch den Anbieter wirksam. Der gewählte Modus kann auch auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Betreiber geändert werden.

2.3.Exklusive Partnerschaft (Modus A)

2.3.1.In diesem Modus darf der Anbieter das Grundstück nicht zur Vermietung anbieten und das Grundstück an Dritte außerhalb des Portals vermieten. Der Anbieter kann Grundstücke daher nur unter Verwendung des Portals vermieten. Die Verpflichtung gemäß diesem Artikel besteht für die gesamte Dauer des Benutzerkontenvertrags.
2.3.2.Falls der Anbieter einen Mietvertrag oder einen anderen ähnlichen Vertrag in Bezug auf das Grundstück außerhalb des Portals abschließt oder den Abschluss eines solchen Vertrags außerhalb des Portals anbietet, stellt dies einen wesentlichen Verstoß gegen die Verpflichtungen des Anbieters dar. In einem solchen Fall kann der Betreiber gemäß Art. 4.5 der Geschäftsbedingungen das Benutzerkonto des Anbieters sperren, d.h. die Nutzung des Benutzerkontos (und der vom Portal bereitgestellten Dienste) verhindern.
2.3.3.Im Rahmen des Grundstücksangebots auf dem Portal ist das Grundstück mit dem Kennzeichen „exklusive Zusammenarbeit (A)" gekennzeichnet.
2.3.4.Grundstücke im Modus A werden im Rahmen des Angebots auf dem Portal an oberster Stelle in der Auflistung angezeigt (d.h. immer vor Grundstücken in den Modi B und C).
2.3.5.Für Grundstücke im Modus A können auch spezielle Vorzugsbedingungen gelten, die vom Betreiber festgelegt werden.

2.4.Nicht-exklusive Partnerschaft (Modus B)

2.4.1.In diesem Modus ist der Anbieter berechtigt, das Grundstück zur Vermietung anzubieten und das Grundstück auch an Dritte außerhalb des Portals zu vermieten.
2.4.2.Im Rahmen des Grundstücksangebots über das Portal ist jedoch die Anzahl der Personen, an die das Grundstück vermietet werden kann, begrenzt (maximale Kapazität des Grundstücks). Falls außerhalb des Portals ein entsprechender Miet- oder anderer ähnlicher Vertrag abgeschlossen wird und sich dadurch die verfügbare Kapazität des Grundstücks verringert, ist der Anbieter verpflichtet, die Informationen über die verfügbare Kapazität des Grundstücks im entsprechenden Zeitraum über das Benutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren. Der Anbieter ist in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Erfüllung aller abgeschlossenen Mietverträge und anderer Verträge, deren Gegenstand die Bereitstellung des Grundstücks zur vorübergehenden Nutzung ist (sowohl über das Portal als auch auf der Grundlage eigener Tätigkeit), verantwortlich.
2.4.3.Im Rahmen des Grundstücksangebots auf dem Portal ist das Grundstück mit dem Kennzeichen „nicht-exklusive Zusammenarbeit (B)" gekennzeichnet.
2.4.4.Grundstücke im Modus B werden im Rahmen des Angebots auf dem Portal in der Auflistung nach Grundstücken im Modus A, aber vor Grundstücken im Modus C angezeigt.

2.5.Nicht-exklusive Partnerschaft (Modus C)

2.5.1.In diesem Modus ist der Anbieter berechtigt, das Grundstück zur Vermietung anzubieten und das Grundstück auch an Dritte außerhalb des Portals zu vermieten.
2.5.2.Im Rahmen des Grundstücksangebots über das Portal gibt es keine Begrenzung der Anzahl der Personen, an die das Grundstück vermietet werden kann, und bei einem solchen Grundstück wird auch seine Kapazität nicht angezeigt. Der Anbieter ist in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Erfüllung aller abgeschlossenen Mietverträge und anderer Verträge, deren Gegenstand die Bereitstellung des Grundstücks zur vorübergehenden Nutzung ist (sowohl über das Portal als auch auf der Grundlage eigener Tätigkeit), verantwortlich. Der Anbieter ist verpflichtet, den Status der nicht ausgeschöpften Kapazität des Grundstücks regelmäßig zu überprüfen; im Falle der Auslastung der Kapazität des Grundstücks verpflichtet er sich, den Betreiber unverzüglich zu informieren oder das Grundstück aus dem Angebot zurückzuziehen.
2.5.3.Im Rahmen des Grundstücksangebots auf dem Portal ist das Grundstück mit dem Kennzeichen „nicht-exklusive Zusammenarbeit (C)" gekennzeichnet.
2.5.4.Grundstücke im Modus C werden im Rahmen des Angebots auf dem Portal an unterster Stelle in der Auflistung angezeigt (d.h. immer nach Grundstücken in den Modi A und B).

In Prag am 31. Dezember 2025

BEZKEMPU s.r.o.

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