Rabatte für mehrtägige Aufenthalte:
5 - 9 Nächte: 10%
10 und mehr Nächte: 15%
Asphalt/Pflasterstraße. Ohne Probleme passierbar.
Auch für einen Lkw mit Anhänger geeignet.
Mountainbiken mit oder ohne Hilfe von Seilbahnen.
Sie können im Svatopetrský Bach, der Elbe, dem Elbdamm, dem Aquapark Špindlerův Mlýn oder dem Militärischen Rekonvaleszenzzentrum baden.
Seilbahn nach Pláň 200 m vom Platz entfernt - an der Bergstation der Seilbahn ein Spielplatz und Ausgangspunkt für Kinderwanderungen. Seilbahn nach Medvědín - an der Bergstation der Seilbahn befindet sich ein weiterer Spielplatz und Ausgangspunkt für weitere Kinderpfade.
Bergwandern im Herzen des Riesengebirges mit oder ohne Hilfe von Seilbahnen. 200 m vom Zelt entfernt befindet sich der Startpunkt einiger Wanderwege.
Mnoho hotelů v okolí nabízí wellness či sauny.
Zwei Seilbahnen im Sommer - das ganze Riesengebirge zum Greifen nah!
- Lehrpfade - Spielplätze - Radtour - E-Bike-Verleih - Downhill-Roller - Trampolinpark - Elektro Bike
Für Zelte und Fahrzeuge.
Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sauberkeit.
Kinder unter Aufsicht der Eltern, Haustiere unter Aufsicht der Besitzer.
Werfen Sie den Abfall in die Container am Bach, etwa 70 m vom Zeltplatz entfernt. Die öffentlichen Mülleimer am Doppelsessellift und die Toiletten dürfen nicht benutzt werden.
Eine frühere Ankunftszeit oder spätere Abreise ist nach Absprache möglich.
Der Vermieter zahlt die Unterkunftsgebühr an die Stadt Špindlerův Mlýn.
ERKLÄRUNG DES ZELTPLATZMIETERS:
- Ich erkläre, dass ich darüber informiert worden bin, dass das Aufstellen von Zelten/Wohnwagen und anderen Gegenständen nur auf den vom Vermieter dafür vorgesehenen und reservierten Flächen möglich ist.
- Mir ist bekannt, dass die Benutzung von Zelt- und Wohnwagenplätzen für Personen, die an ansteckenden Krankheiten oder Parasiten leiden oder denen eine Quarantäne verordnet wurde, nicht gestattet ist, und ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich nicht an ansteckenden Krankheiten oder Parasiten leide und dass weder ich noch die Personen, die mit mir den Wohnwagen/Zeltplatz teilen, eine Quarantäne verordnet bekommen haben
- Ich erkenne an, dass die Nutzung des Zelt-/Wohnwagenplatzes auf eigene Gefahr, d.h. auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung erfolgt und der Vermieter nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum oder für Personenschäden haftet, die dem Mieter aus irgendeinem Grund zugefügt werden, und der Vermieter nicht für Schäden haftet, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Sollte ein solcher Schaden während der Nutzung des Zelt-/Wohnwagenplatzes eintreten, erkläre ich
und erkläre mich damit einverstanden, dass ich keine Ansprüche gegen den Vermieter auf Schadenersatz oder andere finanzielle oder nicht finanzielle Verluste erheben werde, wenn ich einen solchen Schaden erleide
- Ich verpflichte mich, Schäden am Eigentum des Vermieters, anderer Mieter oder Dritter zu vermeiden. Der Vermieter ist nicht haftbar, wenn ich Dritten Schaden zufüge. Ich erkenne an, dass ich für Schäden, die ich am Eigentum des Vermieters, anderer Mieter oder Dritter verursache, nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften hafte.
- Mir ist bekannt, dass der Mieter für die Personen und Tiere, die mit ihm den Wohnwagen/Zeltplatz benutzen, verantwortlich ist und dass Kinder nicht ohne Aufsicht von Erwachsenen gelassen werden dürfen.
- Ich verpflichte mich, das Zelt/den Wohnwagen am Tag der Beendigung des Mietverhältnisses bis 17 Uhr zu räumen. Ich erkenne an,
dass der Vermieter bei Nichteinhaltung dieser Frist berechtigt ist, den Mietpreis für den nächsten Tag zu berechnen
- Ich verpflichte mich, alle anderen Bedingungen und Verpflichtungen, die sich aus der Reservierung ergeben, einzuhalten, insbesondere die anderen Mieter nicht zu stören, nachts Ruhe zu bewahren, Ordnung und Sauberkeit zu halten und die Anweisungen des Vermieters zu befolgen.
- Mir ist bekannt, dass ich im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses durch meine Entscheidung oder durch eine rechtmäßige Entscheidung des Vermieters oder der zuständigen Behörde keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder eine Entschädigung habe.
- Ich erkläre, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen habe und verpflichte mich, sie einzuhalten.
Ankunft frühestens am: 10:00
Abfahrt frühestens am: 17:00
Kann ich jederzeit kommen?